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Mobil: 0173/9738850
Telefon: 0355/29021741

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24H NOTFALL-RUFNUMMER

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0173 973 88 50

Sollten Sie verhaftet oder Ihre Wohn- und Geschäftsräume durchsucht werden, stehe ich Ihnen zu jeder Tages- und Nachtzeit unter dieser Nummer zur Verfügung.

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STRAFVERTEIDIGUNG

Ich bin als Ihr Verteidiger in Strafverfahren ihr einseitiger, streng parteilicher Beistand und Interessenvertreter. Ich trete – mal diplomatisch, mal kämpferisch – dafür ein, dass die Behörden und Gerichte die Ihnen vom Grundgesetz und von der Strafprozessordnung gewährten Rechte peinlichst genau einhalten. Damit verhindere ich einen „kurzen Prozess“ und helfe Ihnen dabei, ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu bekommen. Ich bin damit die verfahrensrechtliche Gegenmacht zum Staat, der das Verfahren gegen Sie betreibt.

Kompromisslos stehe ich Ihnen zur Seite, sollten Sie verhaftet oder Ihre Wohn- und Geschäftsräume durchsucht werden. In einem solchen Notfall stehe ich Ihnen zu jeder Tages- und Nachtzeit unter der
Notfall-Rufnummer 0173 9738850 zur Verfügung. Ich werde Ihnen dann so schnell wie möglich zu Hilfe kommen. Ich leiste Ihnen nicht nur vor Ort Beistand, sondern ergreife sofort alle aussichtsreichen Rechtsmittel.

Durch eine objektive Analyse der Beweis- und Rechtslage befähige ich Sie, gemeinsam mit mir die optimale Verteidigungsstrategie zu wählen. Diese setze ich im Verfahren konsequent um. Ich bin allerdings immer bereit, die Verteidigungsstrategie einer veränderten Verfahrenslage, vor allem einer verschlechterten Beweislage, anzupassen.

Ich weiß, dass es eine psychische Ausnahmesituation ist, auf die Anklagebank zu müssen. Deshalb versuche ich in allen geeigneten Fällen, eine Hauptverhandlung zu vermeiden, indem ich die Staatsanwaltschaft dazu bewege, das Ermittlungsverfahren einzustellen.

Ist eine Hauptverhandlung nicht abzuwenden, wache ich nicht nur darüber, dass alle Ihren Schutz dienenden Verfahrensvorschriften buchstabengetreu eingehalten werden. Auch trete ich Vorverurteilungen aktiv entgegen. Vor allem verbessere ich die Beweislage durch das Stellen von Beweisanträgen und durch die effektive Befragung von Zeugen und Sachverständigen. Ich trete nicht nur für eine Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch ein, wenn Sie unschuldig sind. Meine Aufgabe ist es ebenso, auch für den „schuldigen“ Mandanten alle Umstände geltend zu machen, die Zweifel an seiner Schuld begründen.

Sollte eine Verurteilung trotz aller Anwaltskunst unvermeidlich sein, werde ich alle Tatsachen hervorheben, die Ihre Schuld und damit das Strafmaß mildern. Sind sie zu Unrecht verurteilt oder zu hart bestraft worden, lege ich ein aussichtsreiches Rechtsmittel ein und vertrete Sie im Rechtsmittelverfahren. Insbesondere mache ich Verfahrensfehler im sogenannten „Revisionsverfahren“ geltend.

Ich verteidige nicht nur gutverdienende Mandanten, sondern auch mittellose im Rahmen der Pflichtverteidigung. Neben Mandaten im allgemeinen Strafrecht übernehme ich insbesondere auch solche in den folgenden Rechtsgebieten: Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Staatsschutzstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht. Mein besonderes Interesse gilt der Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren sowie in Revisionsverfahren.

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ORDNUNGSWIDRIGKEITENVERFAHREN

Die Verfolgung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten dient immer seltener der Verkehrssicherheit als vielmehr dazu, leere Kassen zu füllen. Ich helfe Ihnen, dieser Geldschneiderei juristisch Paroli zu bieten.

Hierzu nutze ich nicht nur die zahlreichen Fallstricke des Verfahrensrechts, in denen sich die Behörden verfangen können. Meine Verteidigung ist vielmehr fachübergreifend. In geeigneten Fällen arbeite ich eng mit technischen Sachverständigen zusammen, um beispielweise bei einer Geschwindigkeitsmessung Messfehler nachzuweisen (...)

VERKEHRSUNFALLREGULIERUNG

Das erhöhte Verkehrsaufkommen geht mit größeren Unfallzahlen einher. In diesem Rechtsbereich verhelfe ich Ihnen gegenüber dem Unfallgegner und seiner Haftpflichtversicherung zu Ihrem Recht. Ich versuche in allen Fällen, eine schnelle, unbürokratische Regulierung Ihrer Vermögensschäden und Schmerzensgeldansprüche zu erreichen.

Ist Ihr Fahrzeug beschädigt, fordere ich entweder die Reparaturkosten oder – in Fällen des sogenannten „wirtschaftlichen Totalschadens“ – den Geldbetrag ein, der für die Wiederbeschaffung eines entsprechenden Fahrzeuges erforderlich ist.