KONTAKT

homeIcon

Straße der Jugend 33
D-03050 Cottbus

phoneIcon

Mobil: 0173/9738850
Telefon: 0355/29021741

mailIcon

info@olaf-klemke.de

24H NOTFALL-RUFNUMMER

notfallIcon

0173 973 88 50

Sollten Sie verhaftet oder Ihre Wohn- und Geschäftsräume durchsucht werden, stehe ich Ihnen zu jeder Tages- und Nachtzeit unter dieser Nummer zur Verfügung.

KONTAKTFORMULAR

Die hier erhobenen Daten werden nur für die Kontaktaufnahme verwendet.

IHRE RECHTE ALS BESCHULDIGTER IM STRAFVERFAHREN

Sie haben das Recht, nicht zur Sache auszusagen. Hiervon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, bis Ihr Verteidiger Akteneinsicht genommen und den Akteninhalt mit ihnen erörtert hat. Sie laufen ansonsten Gefahr, sich durch vorschnelle und unbedachte Aussagen um Kopf und Kragen zu reden. Dies gilt auch und erst recht für zu Unrecht Beschuldigte!

Darüber hinaus haben Sie das Recht, jede aktive Mitarbeit an der Aufklärung des Sachverhalts zu verweigern.
Sie haben das schließlich das Recht, sich jederzeit, auch schon vor Ihrer Vernehmung, mit Ihrem Verteidiger zu besprechen.
Ladungen zu polizeilichen Vernehmungen als Beschuldigter müssen Sie nicht Folge leisten.

Bestehen Sie auf Ihren Rechten und beachten Sie folgende

TIPPS FÜR DAS VERHALTEN IM UMGANG MIT POLIZEI UND JUSTIZ

  • Unbedingt vom Schweigerecht Gebrauch machen. Das heißt: Keine Aussage, aber auch keine „harmlosen“ Gespräche mit Polizisten.
  • Sofort Verteidiger telefonisch informieren. Bei Festnahme auf Anruf beim Anwalt bestehen.
    Das ist Ihr gutes Recht.
  • Niemals ohne Verteidiger zu einer Vernehmung oder erkennungsdienstlichen Behandlung gehen.
  • Bei Durchsuchungen: Sofort Anruf beim Anwalt. Auf Hinzuziehung von Durchsuchungszeugen bestehen. Alle beschlagnahmten Gegenstände müssen ins Protokoll. Nichts unterschreiben.
  • Jedes Telefon kann abgehört werden. Deutschland ist Abhör-Weltmeister.

VERWANDTE THEMEN

ABLAUF DES STRAFVERFAHRENS

Sobald die Polizei oder die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige, einen Strafantrag oder durch eigene Feststellungen von einer möglichen Straftat erfahren haben, leiten sie ein Ermittlungsverfahren ein.
Im Ermittlungsverfahren klären sie auf, ob tatsächlich eine Straftat begangen wurde, wer der Tatverdächtige ist und ob genügend Beweise existieren, ihm die Tat nachzuweisen.

Hierzu vernehmen Polizei und Staatsanwaltschaft den Beschuldigten, Zeugen und Sachverständige. Beweisgegenstände werden durch Durchsuchungen und Beschlagnahmen gesichert. Besteht der Verdacht sogenannter „Katalogtaten“ (schwere Straftaten wie Rauschgifthandel, Mord usw.) werden Telefongespräche abgehört und aufgezeichnet.

ABLAUF DES BUßGELDVERFAHRENS

Die übergroße Zahl der Bußgeldverfahren betrifft Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Der Löwenanteil entfällt hier wiederum auf Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen.

In aller Regel wird der Verkehrssünder von einer automatischen Überwachungsanlage gemessen, welche nach Überschreitung eines eingestellten Grenzwertes ein sogenanntes „Messfoto“ aufnimmt.

Die Vermutung der Verfolgungsbehörde geht zunächst dahin, dass der Halter des gemessenen Fahrzeuges der Fahrer ist. Sie sieht deshalb zuerst (...)